§ 50 der hessischen Gemeindeordnung (HGO) beschreibt die Aufgaben der Gemeindevertretung. Neben Beschlüssen über die Angelegenheiten der Gemeinde gehört dazu auch die ÜBERWACHUNG der gesamten Verwaltung der Gemeinde und der Geschäftsführung des Gemeindevorstands. Der Gemeindevorstand ist VERPFLICHTET, Anfragen der Gemeindevertreter und der Fraktionen zu beantworten.
Im laufenden Jahr haben wir bisher vier Anfragen gestellt, drei davon standen im Zusammenhang mit der Bewertung des Haushaltsentwurfs 2024 der Gemeinde Brensbach:
- Bezüglich illegaler Müllentsorgung wollten wir die Kostenschätzung im Haushalt prüfen,
- mit der Frage nach Stellenbeschreibungen die Personalkosten ins Visier nehmen
- und über die Frage nach der zeitlichen Verfügbarkeit des Bauamts die Umsetzbarkeit unseres Änderungsantrags eruieren.
Hinzu kam die Frage nach einem Abschlussbericht und einer Nachkalkulation zu "800 Jahre Brensbach".
Alle Fragen waren begründet und sinnvoll; wir haben unseren Job aus § 50 HGO ernst genommen und erfüllt.
Warum unser Bürgermeister uns als Fraktion dieses ernsthafte Arbeiten im Ehrenamt zum Wohle unserer Gemeinde nicht nur abspricht, sondern sogar zum Vorwurf macht, ist uns unverständlich und ehrlicherweise nerven diese unsouveränen persönlichen Angriffe auch nur noch ab.
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