Entschließungs- und Prüfantrag der CDU-Fraktion zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Karl-Schäfer-Straße im Ortsteil Brensbach
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stellt fest,
- dass die Verkehrssituation in der Karl-Schäfer-Straße im Ortsteil Brensbach, vor allem im südlichen Bereich des Ortsausgangs in Richtung Wallbach für Anwohner und Anlieger unzumutbar ist und einer dringenden Verbesserung bedarf,
- dass sowohl ortseinwärts als auch ortsauswärts fast durchgängig zu schnell gefahren wird, was beim Einbiegen bzw. Einfahren auf die Karl-Schäfer-Straße häufig zu gefährlichen Situationen führt,
- dass im südlichen Bereich des Ortsausgangs in Richtung Wallbach Parkmöglichkeiten für Anwohner und Anlieger fehlen und
- dass die Querung der B 38, Höhe Einfahrt Kreisel, für Fahrradfahrer und Fußgänger schwierig ist.
Die Gemeindevertretung bittet deshalb die zuständige örtliche Straßenverkehrsbehörde folgende Maßnahmen rechtlich zu prüfen und, im Hinblick auf eine Einbeziehung derselben in die Haushaltsplanungen für die Jahre 2022 ff., bis nach der Sommerpause die Kosten für deren Planung und Ausführung zu beziffern, soweit sie nicht aus laufenden Haushaltsmitteln bestritten werden können.
- Versetzen der Ortstafel (Verkehrszeichen 310/311) ortsauswärts an die südliche Grenze des Flurstücks 109/2 (Gemarkung Brensbach, Flur 2; GPS-Koordinaten 49°45'55.1"N 8°53'02.5"E), alternativ Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h an gleicher Stelle.
- Aufbringen einer „optischen Bremse“ (auch optisches Eingangstors oder Geschwindigkeitstrichter genannt) auf ortseinwärts rechten Fahrbahn. Hierbei ist auf dessen geräuscharme Ausführung zu achten.
- Anbindung des Wanderparkplatzes „Am Oberwald“ für Fußgänger durch einen Bürgersteig auf der ortseinwärts in Fahrtrichtung rechten Straßenseite der Karl-Schäfer-Straße.
- Errichtung von Parkmöglichkeiten längs zur Fahrbahn auf der ortseinwärts in Fahrtrichtung rechten Straßenseite ab ca. Hausnummer 23 bis zur Einmündung „Am Oberwald“ (Gemarkung Brensbach, Flur 2, Flurstücke 120/0 bzw. 120/8). Soweit die Parkmöglichkeiten nicht neben der Fahrbahn geschaffen werden können, ist für eine Sicherung geparkter Fahrzeuge durch entsprechende fahrbahnverengende bauliche Maßnahmen Sorge zu tragen.
- Aufhebung des absoluten Halteverbots und Errichtung von Parkmöglichkeiten längs zur und auf der Fahrbahn auf der ortsauswärts in Fahrtrichtung rechten Straßenseite Höhe Karl-Schäfer-Str. 17 bis 19. Für eine Sicherung geparkter Fahrzeuge durch entsprechende fahrbahnverengende, bauliche Maßnahmen ist Sorge zu tragen.
- Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich zwischen Einmündung „Am Oberwald“ und Ortstafel (neuer Standort) aufgrund der besonderen Gefahrenlage durch ein- und aussteigende sowie die Karl-Schäfer-Straße querende Fußgänger an den Parkmöglichkeiten.
- Nötigenfalls Sperrung der K88 für Motorradfahrer Wochenenden und Feiertagen.
- [An der B38 Höhe Einfahrt Kreisel ist Um] zu prüfen ob Ampel oder andere Lösung nötig ist.
Über die Ergebnisse, insbesondere der Kostenermittlung, ist im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Landwirtschaft zu berichten. Dieser wird mit der Erarbeitung eines Beschlussvorschlags beauftragt, der das weitere Vorgehen inklusive einer Zeitschiene zur Umsetzung der nötigen baulichen Maßnahmen sowie die für die Haushalte 2022 ff. nötigen Planungs- und Investitionsmittel konkret festgelegt werden.
Begründung:
Die unbefriedigende Verkehrssituation in der Karl-Schäfer-Straße ist lange bekannt. Die Karl-Schäfer-Straße (K88) ist in Richtung Böllstein eine der kürzesten Verbindungsachsen in Richtung B45 (über Brombachtal/Bad König bzw. Michelstadt) bzw. zur B460 (über Mossautal). Dies führt zu einem hohen Verkehrsaufkommen und somit zu einer besonderen Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner. Des Weiteren ist die Strecke aufgrund ihres außerorts sehr kurvigen Verlaufs vor an den Wochenenden bei Motorradfahrern sehr beliebt, was zu sehr großen Lärmbelästigungen führt.
Die Karl-Schäfer-Straße ist breit ausgebaut, sogar die Anlagen für den ruhenden Verkehr, d. h. Parkbuchten, sind fast vollständig in die Bürgersteige integriert. Außerdem verläuft die Karl-Schäfer-Straße nach einer Kurve Höhe Hausnummer 9 nahezu gerade. In Verbindung mit einer spürbaren Steigung führt dies in Fahrtrichtung ortsauswärts dazu, dass die erlaubte Geschwindigkeit im unteren Bereich voll ausgenutzt wird. Spätestens nach der Einmündung „Am Oberwald“, mit Sicht auf die Ortstafel, wird weiter und zum Teil deutlich beschleunigt. Ähnliches gilt in der Ortseingangsrichtung, auch hier wird durch „Rollen-lassen“ und das Gefälle oft bis in die Nähe der o. g. Kurve sehr schnell, wenn nicht zu schnell gefahren.
Neben einer zusätzlichen und absolut vermeidbaren Lärmbelästigung kommt es aus den genannten Gründen an den Einmündungen „Am Oberwald“ sowie an der Zufahrt zu den Hausnummern 21 und 23 häufig zu gefährlichen Situationen. Letztere werden durch an diesen Mehrfamilienhäusern parkende und teilweise in den Bürgersteig hineinragende Fahrzeuge noch verstärkt.
Die Situation führt zu einigem und sehr berechtigtem Unmut der Anwohnerinnen und Anwohner. An einer Unterschriftenaktion gegen zu schnelles Fahren und Verkehrslärm haben sich insgesamt 54 Personen auch aus den ebenfalls lärmbelasteten Parallel- und Querstraßen beteiligt.
Wir sind der Ansicht, dass eine übermäßige Behinderung des überörtlichen Verkehrs auf der Karl-Schäfer-Straße/K88 nur zu einem Verdrängungseffekt und somit zu denselben Problemen in z. B. den Ortsdurchfahrten Höllerbach oder Nieder-Kainsbach führen würden. Wir haben in unserem Antrag deshalb verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, durch deren Umsetzung wir eine Reduktion des Verkehrslärms sowie eine Verbesserung der Park- und Einbiegesituation im südlichen Ortsrandbereich erwarten.
Da die Zuständigkeit für die Anordnung von Verkehrszeichen und Straßenmarkierungen (soweit sie von der StVO definiert sind), Verkehrsbeschränkungen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Umleitungen, Sperren, Einbahnstraße und Lichtzeichenanlagen usw. bei der Straßenverkehrsbehörde, und damit bis zur Ebene der Kreisstraßen qua Amt bei unserem Bürgermeister liegt, sind alle vorgeschlagenen Maßnahmen dieser Art als Entschließungsantrag zu werten, in dem die Gemeindevertretung ihren Willen zum Ausdruck bringt, dass ihren Willen kundtun, dass und wie hier Abhilfe geschaffen werden sollte.
Die Bereitstellung der notwendigen Mittel für die Errichtung von Bürgersteigen und Anlagen des ruhenden Verkehrs hingegen fallen in die alleinige Zuständigkeit der Gemeindevertretung.
Status quo:
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können
Kommentare