Antrag der CDU-Fraktion Brensbach „Hygienevorschriften bei Festen und Feiern – Vereine und Veranstalter mit gemeindeeigenen Hygieneschutzeinrichtungen unterstützen“
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach beauftragt den Gemeindevorstand mit der Anschaffung von
- mindestens drei Hygieneaufsätzen mit einer Länge ca. 2m (Spuckschutze aus Plexiglas) sowie von
- mindesten zwei mobilen Hygienestationen (Waschbecken mit Sensor-, Knie oder Fußbedienung und fließend Kalt- und Warmwasser sowie Spender für Seife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtüchern)
zum Verleih an örtliche Vereine und Veranstalter bzw. Bürgerinnen und Bürger für Feste und Feiern. Die erforderlichen Mittel sind über den laufenden Haushalt aufzubringen bzw. in den Haushalt 2023 als Investitionen einzuplanen.
Begründung:
Die Hygienevorschriften für Feste und Feiern nehmen immer weiter zu und ihre Einhaltung wird auch immer schärfer kontrolliert. Werden Vorschriften nicht eingehalten, haben die Veterinärbehörden zu Recht die Möglichkeit, einen Verkauf mit sofortiger Wirkung zu unterbinden.
Einige Vorschriften, wie z. B. Hygieneschulungen, Freiheit von bestimmten Krankheiten beziehen sich auf die Veranstalter bzw. deren Personal. Andere Vorschriften beziehen sich auf die verkaufte Ware, wie z. B. Kennzeichnung von Zutaten bzw. Allergenen oder Lagerungsvorschriften, und sind somit einzelfallabhängig.
Was aber immer und bei allen Vereinsfesten und Feiern zutrifft, sind die Vorschriften, dass
- offene Lebensmittel durch eine Abschirmung (Spuckschutz bzw. Thekenaufsatz) vor Husten, Niesen, etc. geschützt sein müssen und
- den Helfern eine leicht erreichbare Handwaschgelegenheit, mit fließendem Warm- und/oder Kaltwasser sowie Einmalhandtüchern und Seifenspender zur Verfügung stehen muss, da diese vor dem Arbeitsantritt, vor jedem neuen Arbeitsgang, nach jedem Rauchen, Naseputzen und Toilettengang sich die Hände gründlich waschen müssen.
Gerade bei den von der Gemeinde durchgeführten Veranstaltungen wie Weihnachtsmarkt und zuletzt Hof- und Kellerfest bzw. Brünnchesfest war aber festzustellen, dass es uns in Brensbach mit allen seinen Ortsteilen an der Verfügbarkeit genau dieser Einrichtungen zur Erfüllung der Hygienevorschriften mangelt.
Dies gilt in zumutbarer räumlicher Entfernung sowohl für den professionellen Verleih als auch für Vereine. Ein Kauf von Spuckschutzen oder Hygienestationen durch einen Verein macht aber wirtschaftlich nur bei einer entsprechenden Auslastung Sinn, d. h. wenn dieser regelmäßig Veranstaltungen über Jahre hin plant und durchführt.
Die Gemeinde Brensbach kann hier über die Bereitstellung und den Verleih von Spuckschutzen und Hygienestationen somit den Ortsvereinen sowie an den Ortsfesten teilnehmenden Unternehmen, Initiativen und Gruppen von Bürgerinnen und Bürgern einfach, unbürokratisch und kostengünstig Abhilfe schaffen.
Da die Gemeinde Brensbach bereits Geschirr und Besteck sowie eine Industriespülmaschine an Ortsvereine, Bürgerinnen und Bürger verleiht, können auch die Spuckschutze und mobile Hygienestationen über den bewährten Weg des Hausmeisters mit verliehen und zurückgegeben werden.
Status quo:
Die SPD-Fraktion hat die krankheitsbedingte Abwesenheit zweier Gemeindevertreter bei der Sitzung vom 10.11.2022 genutzt und den Antrag abgelehnt.
Für uns erschreckend war die Begründung, dass die Gemeinde für die Bereitstellung solcher Hilfsmittel nicht zuständig sei, sondern sich die Vereine sich im Gegenteil selbst um entsprechende Anschaffungen bemühen sollten. Dabei wurde ignoriert, dass unter den rund 60 Vereinen in unserer Gemeinde auch kleinere Gruppierungen sind, die nicht über die notwendigen Mittel verfügen und dass es an dezentral organisierten Festen wie Weihnachtsmärkten oder dem Hof- und Kellerfest trotz einer Verteilung untereinander zu Engpässen kommen wird.
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