Pressemeldung der Brensbacher CDU-Fraktion: CDU-Fraktion versagt Genehmigung der Jahresrechnungen und Entlastung des Gemeindevorstands für die Jahre 2019 und 2020 – umfangreiche Anmerkungen des Revisionsamts und nur eingeschränktes Testat – offensichtliche Probleme weder angegangen noch abgestellt – vorher unrechtmäßiger Sitzungsausschluss der CDU
Im Rahmen der Sitzung der Brensbacher Gemeindevertretung konnte die CDU-Fraktion einer Genehmigung der Jahresrechnung 2019 und 2020 sowie der Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 (1) HGO nicht zustimmen.
„Die belegbaren Fakten und Zitate aus den Revisionsberichten sprechen als Begründung für sich selbst“, schloss Fraktionsvorsitzender Dr. Frank Volz seine Ausführungen zum Thema. Vorher hatte er beispielhaft aus dem Revisionsbericht zum Jahresabschluss 2019 zitiert:
- „Die Aussagen des Gemeindevorstands zur wirtschaftlichen Lage und zum Verlauf der Haushaltswirtschaft geben eine Beurteilung der Lage der Kommune wieder, die wesentliche Sachverhalte unberücksichtigt lässt.“
- „Die Gemeinde weist eine Vielzahl an Werten in ihrem Jahresabschluss aus, die ein nichtzutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben.“
- „Die Darstellung der zukünftigen Entwicklung sowie deren Chancen und Risiken durch den Gemeindevorstand sind nur bedingt plausibel.“
Das Revisionsamt bemängelte unter anderem, dass die Gemeinde Brensbach keine ordnungsgemäßen Wertberichtigungen auf Forderungen vorgenommen, keine Kontrollen oder notwendige Berechnungen für die Bildung von Rückstellungen durchgeführt, gewährte Stundungen von Forderungen im Finanzbuchhaltungssystem gar nicht erfasst und fehlerhaft erfasste Sachverhalte im Jahresabschluss nicht korrigiert hat.
Zusammenfassend „…muss hier von einer Unregelmäßigkeit in der Rechnungslegung gesprochen werden, zumal hier Abweichungen bewusst in Kauf genommen wurden und dies entsprechend auch im Bilanzanhang bestätigt ist.“
Volz erwähnte ebenfalls die Kritik des Revisionsamts daran, dass die Gemeinde ihren Mitwirkungspflichten nicht zeitnah nachkäme und vollzog den zeitlichen Ablauf der Prüfung nach. Diese hatte insgesamt 812 Tage oder 26 Monate in Anspruch genommen und war von längeren Wartezeiten auf Daten und Unterlagen geprägt, die von der Gemeinde nicht, nicht vollständig und/oder verspätet bereitgestellt wurden. Insbesondere kritisierte Volz die relativierenden Einlassungen von Bürgermeister Müller zu genau diesen Vorwürfen. Seiner Ansicht nach wäre es den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar, dass sie selbst z. B. bei der Beantragung von Arbeitslosen- oder Bürgergeld innerhalb kürzester Fristen Unterlagen bereitzustellen und Auskünfte zu erteilen hätten, während die Gemeinde Brensbach sich selbst von der Mitwirkungspflicht ausnimmt und nonchalant über alle Fristen hinweggeht.
Das Revisionsamt fordert in seinen Ausführungen bessere „Verwaltungsstrukturen zur Schaffung einer Grundlage, auf der die Arbeiten insbesondere der Aufgabenbereiche Kasse, Finanzen und Jahresabschluss ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den rechtlichen Grundlagen durchgeführt werden können.“
Hierzu merkte Volz an, dass aus den Reihen der Fraktionen von CDU und UWG in den Jahren 2016, 2017 und 2022 Organisationsuntersuchungen zur Verbesserung der Strukturen und internen Abläufe angeregt hätte, die seitens der Verwaltungsleitung mit allen verfügbaren Mitteln bekämpft wurden.
Noch in der Stellenplanung im Haushalt 2024 hatte die erratische Personalplanung im Finanzbereich der Gemeindeverwaltung für Verwunderung der Mandatsträger gesorgt, wie Volz ausführte. So hat Bürgermeister Müller aus einer ganzen Stelle, eingruppiert in der TVÖD-Entgeltgruppe 10 im Haushaltsjahr 2023 in seinem eingebrachten Haushaltsentwurf 2024 eine halbe Stelle gemacht, die nur in TVÖD 9a eingruppiert war. Der Verwaltungsleiter selbst (!) beantragte im Rahmen der Haushaltsdiskussionen die Wieder-Aufwertung dieser Position auf eine ganze Stelle, wiederum eingruppiert in TVÖD 10.
Zuvor erfolgter Sitzungsausschluss der CDU-Mandatsträger unrechtmäßig
Bereits zu Beginn der Sitzung der Gemeindevertretung wurden die Mandatsträger darüber informiert, dass der in der vorherigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses per Mehrheitsbeschluss erfolgte Ausschluss der Mandatsträger Uwe Schacher und Dr. Frank Volz zu Unrecht erfolgt war. Dies belegen sowohl die Ausführungen der von Bürgermeister Müller angefragten Kommunalaufsicht beim Odenwaldkreis als auch ein von der CDU-Fraktion in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten.
Dass ein möglicher Widerstreit der Interessen nach § 25 HGO vorliegen könnte, hatte Bürgermeister Müller unmittelbar zu Beginn der HFA-Sitzung vorgebracht. Die CDU-Vertreter waren bereits in der Sitzung dieser Auffassung nicht gefolgt und mussten nach eigenem Nachlesen des § 25 HGO unter Rückkehr in den Sitzungsraum den in Absatz 3 geforderten Beschluss überhaupt erst einfordern. Dessen Notwendigkeit hatte der vom Vorgehen des Bürgermeisters offensichtlich überraschte Sitzungsleiter nicht im Blick – und der mit der gedruckten HGO wedelnde, hauptamtliche Verwaltungschef auch nicht mitgeteilt.
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