Für die Gemeindevertretersitzung am Donnerstag, 28. März 2019 hat die CDU-Fraktion in der Gemeindevertretung Brensbach folgende Anfrage gestellt:
Anfrage zum Sachstand Klimaschutzmaßnahmen in der Gemeinde Brensbach
Mit der Unterzeichnung am 12. Juni 2017 durch Bürgermeister Müller gemäß vorherigem Beschluss der Gemeindevertretung ist die Gemeinde Brensbach der Charta „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ in Hessen beigetreten. Aus diesem Beitritt ergibt sich folgende Selbstverpflichtung:
- „Im Lichte des Pariser Weltklimaabkommens und der Klimaziele des Landes Hessen strebt die Unterzeichnerin / der Unterzeichner dieser Charta das Ziel an, bis 2050 klimaneutral zu werden. Der unterzeichnenden Kommune ist freigestellt, sich dazu ergänzend eigene Zwischenziele zu setzen.
- Die Kommune stellt einen Aktionsplan zu Klimaschutz und Klimawandelanpassung vor Ort auf, um darzulegen, wie sie ihre Ziele erreichen will. Dieser enthält:
▪ die Erfassung des Energieverbrauchs und des CO2-Ausstoßes der Kommune,
▪ eine Darstellung der geplanten Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung sowie
▪ die Darstellung des Treibhausgasminderungspotenzials der geplanten Klimaschutzmaßnahmen.
Der Aktionsplan wird mindestens alle fünf Jahre aktualisiert. Ein Klimaschutzkonzept kann den Aktionsplan ersetzen, ist aber um den Anpassungsbereich zu ergänzen. - Die Kommunen verpflichten sich zudem, jährlich über ihr Engagement für den Klimaschutz und in der Anpassung an den Klimawandel zu berichten.“
Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion den Gemeindevorstand gemäß § 50 Abs. 2 Satz 5 HGO im Rahmen dieses Tagesordnungspunkts um die Beantwortung der im Folgenden aufgeführten Fragen.
Die Beantwortung sollte mündlich im Rahmen der Sitzung erfolgen, zusätzlich bitten wir um eine schriftliche Zusammenfassung.
- Wie hoch war der Energieverbrauch der Gemeinde Brensbach seit dem Beitritt zur Charta „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“, d. h. in den Jahren 2017 und 2018?
- Wie hoch waren demzufolge die Treibhausgasemissionen (v. a. der CO2-Ausstoß) der Gemeinde Brensbach seit dem Beitritt zur Charta „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“, d. h. in den Jahren 2017 und 2018?
Welche Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung sind seitens der Gemeinde Brensbach geplant, d. h. haben Gemeindevorstand und Gemeindeverwaltung einen Aktionsplan oder Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Brensbach erarbeitet oder in Auftrag gegeben?
a. Wenn ja, bis wann ist mit einer Vorstellung dieses Aktionsplans oder Klimaschutzkonzepts in der Gemeindevertretung zu rechnen?
b. Wenn nein, wann wird diese freiwillige Selbstverpflichtung in Angriff genommen?
c. Wurden oder werden im Rahmen dieses Aktionsplans oder Klimaschutzkonzepts eigene, mess- und bewertbare Zwischenziele definiert, um seitens der Bürgerinnen und Bürger und der Gemeindevertretung nachvollziehen zu können, ob die bereits ergriffenen Maßnahmen für die Erreichung des Gesamtziels der Klimaneutralität der Gemeinde Brensbach zum Jahr 2050 ausreichen oder weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen?
- Wie hoch ist das Treibhausgasminderungspotenzial der ergriffenen bzw. geplanten Maßnahmen?
- Sind im Rahmen dieses Aktionsplans oder Klimaschutzkonzepts auch Umweltmaßnahmen zum Insektenschutz im innerörtlichen Bereich geplant, wie beispielsweise die Umwandlung von gemeindeeigenen Grünflächen in Blühflächen oder -streifen bzw. den Ersatz von Zierhecken und -sträuchern durch einheimische Arten?
- Welche Fördermöglichkeiten und weiteren Zuschüsse, die sonst nicht abrufbar wären, können durch die Gemeinde Brensbach für Aktivitäten im Bereich Klimaschutz im Rahmen der Mitgliedschaft abgerufen werden?
- Welche Projekte in den Kategorien Klimaschutz und Klimaanpassung, die aktuell laufen, aber größtenteils abgeschlossen sind oder deren Abschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegt wird die Gemeinde Brensbach zum Stichtag 31. März 2019 im Rahmen des hessenweit ausgeschriebenen „Wettbewerbs der Klima-Kommunen“ einreichen?
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