Antrag der CDU-Fraktion Brensbach „CDU-Sicherheitsinitiative 2022 – Wasserrettungshilfen am Hinterwaldteich““
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach beauftragt den Gemeindevorstand, für die Aufstellung von drei Wasserrettungshilfen in Form von Rettungsringen mit eingespleißter Leine am Ufer des Hinterwaldteichs zu sorgen. Die notwendigen Mittel sind über den laufenden Haushalt bereitzustellen bzw. alternativ in den Haushalt 2023 einzuplanen.
Begründung:
Die CDU-Fraktion folgt mit diesem Antrag einer Anregung des Beigeordneten Eric Eiben, der aus seiner Tätigkeit bei verschiedenen Hilfsorganisationen über die im Sommer immer häufiger werdenden Ertrinkungsunfälle berichtet hat. Dass offene Gewässer, gleich welcher Art, eine potenzielle Gefahr darstellen, ist bekannt. Gerade auch der Hinterwaldteich zwischen den Ortsteilen Brensbach und Mummenroth ist ein beliebtes Ausflugsziel unserer Gemeinde, in der die Freizeitnutzung von Feld und Flur insgesamt immer weiter zunimmt und auch gewollt ist.
Hinzu kommt, dass Hilfsorganisationen wie bspw. die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft DLRG seit Jahren davor warnen, dass insbesondere bei Kindern und Senioren die Schwimmfähigkeit immer weiter abnimmt. Aktuellen Umfragen zufolge sind fast 60 % der Zehnjährigen keine sicheren Schwimmer, aber auch im Alter von ab 60 Jahre geben lediglich 36 % der Befragten an, sicher schwimmen zu können – mithin genau die Altersgruppen, die man besonders häufig und z. T. mit Hunden am Hinterwaldteich antreffen kann.
Wer am Gewässerrand unterwegs ist, kann auch hineinstürzen und auch Badeverbote halten Einzelne nicht vom Schwimmen ab, wodurch die Gefahr von Badeunfällen besteht.
Die Rettung einer solchen verunfallten Person ist unter Beachtung des Eigenschutzes am einfachsten möglich, wenn ihr ein Rettungsring mit eingespleißter Leine zugeworfen wird. Diese Wasserrettungshilfen fehlen am Hinterwaldteich komplett.
Wenn Wasserrettungshilfen nachweislich fehlen, ist es nicht auszuschließen, dass die Gemeinde als Eigentümerin bzw. der für die Gefahrenabwehr zuständige Bürgermeister im Fall eines Falles für Schäden haftbar gemacht werden kann. Dies gilt im Zweifelsfall auch,
wenn die Aufsicht über das Gewässer wie im Fall des Hinterwaldteichs per Pachtvertrag an Dritte übertragen wurde – am Hinterwaldteich ist z. B. der Angelsportverein Brensbach für die Aufsicht zuständig. Wenn die Gemeinde ihren Pflichten nicht nachkommt, können die Folgen beträchtlich werden – der Fall dreier in einem Dorfteich ertrunkene Kinder in Nordhessen sollte hinlänglich bekannt sein.
Letztlich ist die Diskussion über die Folgen von Ertrinkungsunfällen aber müßig, denn die Aufstellung dreier Rettungsringe ist unserer Meinung nach dringend geboten und längst überfällig, sie sollte vollzogen werden, bevor etwas passiert und nicht dann, wenn es zu
spät ist.
Status quo:
Die Gemeindevertretung hat unserem Antrag mehrheitlich zugestimmt und den Gemeindevorstand beauftragt, Rettungsringe aufzustellen.
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