CDU ruft zu Sache und Ordnung!
In der Brensbacher Plakataffäre zur Bürgermeisterwahl rufen die Christdemokraten zur Sachlichkeit auf, geben UWG aber in der Sache Recht.
BRENSBACH. Mit Sorge beobachtet die CDU Brensbach die aktuellen Entwicklungen im dortigen Wahlkampf zur Neubesetzung des Bürgermeisterpostens 2020.
"Wir rufen die Kandidaten und ihre Unterstützer dringend zur Sachlichkeit und zur Einhaltung der für alle gleichermaßen verbindlichen Regeln auf", so Gemeindeverbandsvorsitzender Uwe Schacher. Er fügt hinzu: "In Wahlkampfzeiten geht es gerne mal heftiger zur Sache, trotzdem ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, dass wir uns über 'Kinkerlitzchen' streiten. In den kommenden sechs Jahren stehen aber wichtige Entscheidungen an, hier müssen wir uns alle am Riemen reißen!"
"Gleichwohl geben wir der UWG Brensbach in der Sache Recht und weisen die Behauptungen des SPD-Ortsvereinsvorsitzenden Senker entschieden zurück, dass auch die CDU sich nicht an die Plakatierungsbestimmungen halten würde", ergänzt CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Frank Volz. Er erinnere sich nur zu gut an die Schwierigkeit, die Regeln zu Landtagswahl 2018 zu befolgen, bei der sogar nur 15 Plakate erlaubt waren und an die Bundestagswahl 2017, bei der man die Entfernung einer Vielzahl von außerorts aufgestellten Plakaten des SPD-Kandidaten und heutigen MdB Jens Zimmermann durch Hessen Mobil veranlasst hat.. "Wir haben das damals nicht an die große Glocke gehängt, aber irgendwann ist halt auch mal 'Schluss mit lustig!'."
Das Vorgehen der verantwortlichen örtlichen Ordnungsbehörde, für das Rainer Müller qua Amt des Bürgermeisters persönlich die Verantwortung trägt, halten Schacher und Volz zumindest für fragwürdig. "Wir empfehlen den Beteiligten dringend, sich eingehend mit dem in Art. 28 des Grundgesetzes verankerten Gleichheitsgrundsatz bei Wahlen zu befassen. Der Bürgermeister hat auch auf dessen Einhaltung seinen Amtseid abgelegt und muss sich außer an die bestehenden Regeln auch noch an das Gebot der Neutralität und äußerster Zurückhaltung im Vorfeld der Wahl halten, das das Bundesverfassungsgericht Amtsträgern auch für ihren Wahlkampf zur eigenen Wiederwahl auferlegt hat."
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