Die CDU Deutschlands

Die CDU

Die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) ist eine zwischen 1945 und 1950 gegründete, christdemokratische, konservative und wirtschaftsliberale Partei in Deutschland und die letzte verbliebene große Volkspartei der Nachkriegsgeschichte. Im politischen Spektrum deckt die Union im Verbund mit ihrer Schwesterpartei, der Christlich-Sozialen Union (CSU) ein breites Spektrum ab, das von der Mitte als Schwerpunkt bis weit ins Konservative reicht.

Die CDU tritt in allen Bundesländern mit Ausnahme Bayerns zur Wahl an, die CSU wiederum ausschließlich dort. Beide Parteien bilden im Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Die CDU wurde unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg 1945 und in einem zweiten Anlauf mit dem ersten Bundesparteitag 1950 als überkonfessionell christliche Partei gegründet. Sie grenzte sich dadurch von der katholisch geprägten Zentrumspartei ab, die christdemokratische Werte durch die Weimarer Republik hindurch verkörpert hatte. Die weltanschaulichen Wurzeln der CDU sind die katholische Soziallehre, der Konservatismus und der Ordoliberalismus, der wirtschaftstheoretischen Grundlage der sozialen Marktwirtschaft.

Wichtige Gremien und Personen der CDU

Präsidium

Die laufenden und dringlichen Geschäfte des Bundesvorstands werden vom Präsidium als geschäftsführendem Vorstand erledigt.

Dieses umfasst laut CDU-Statut:

  • den Vorsitzenden,
  • den Generalsekretär,
  • fünf stellvertretende Vorsitzende,
  • den Bundesschatzmeister,
  • weitere sieben Mitglieder,
  • die Ehrenvorsitzenden;

außerdem, soweit sie der CDU angehören:

  • den Bundeskanzler,
  • den Präsidenten oder einen Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages,
  • den Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,
  • den Präsidenten des Europäischen Parlaments,
  • den Vorsitzenden der Fraktion der Europäischen Volkspartei im Europäischen Parlament,
  • den Vorsitzenden der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament.

Die CDU-Ministerpräsidenten der Länder nehmen beratend an den Sitzungen des Präsidiums teil.
In der Praxis gilt dasselbe für den Bundesgeschäftsführer, der laut Statut allerdings nur am Vorstand beratend teilnimmt.

Bundesvorstand

Der (erweiterte) Bundesvorstand umfasst neben den Mitgliedern des Präsidiums weitere 26 gewählte Mitglieder. Dazu tritt außerdem der Mitgliederbeauftragte. Teilweise werden auch beratende Mitglieder des Präsidiums in den Vorstand gewählt, um dort stimmberechtigt zu sein.

An den Sitzungen des Bundesvorstands nehmen weiter die CDU-Ministerpräsidenten sowie die Vorsitzenden der Parteilandesverbände und der Bundesvereinigungen beratend teil. Stimmberechtigt sind diese aber nur, wenn dem Bundesvorstand nicht bereits ein anderes Mitglied ihrer jeweiligen Landesverbände angehört. Auch die Vorsitzenden der Bundesvereinigungen und der Vorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK) nehmen - soweit sie der CDU angehören - beratend an den Sitzungen des Bundesvorstands teil.