Hybride Gremiensitzungen in Hessen: CDU Brensbach startet Initiative auf HGO- und HKO-Änderung

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Die Mitglieder des CDU-Gemeindeverbands Brensbach haben im Rahmen ihrer kürzlich abgehaltenen Mitgliederversammlung eine Initiative gestartet, um über ein Gesetzesgebungsverfahren auf Landesebene den hessischen Kommunen und Landkreisen die Möglichkeit hybrider Sitzungen zu eröffnen. Vorausgegangen war ein einstimmiger Vorstandsbeschluss auf der Grundlage der bayerischen Regelungen der Artikel 47a (Gemeindeordnung) bzw. 41a (Landkreisordnung). Ein entsprechender Antrag an den CDU-Kreisverband Odenwaldkreis, in Richtung der Landes-CDU aktiv zu werden, wurde zwischenzeitlich gestellt und die Landtagsabgeordneten aller demokratischen Parteien zur Unterstützung aufgerufen.

„Als im Durchschnitt jüngste Fraktion in der Brensbacher Gemeindevertretung sehen wir bereits seit der letzten kommunalen Wahlperiode, dass es immer schwerer wird, ein kommunalpolitisches Mandat mit Studium, Beruf, Familie oder häuslicher Pflege zu vereinbaren. Eine Öffnung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in Richtung einer Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung würde die Situation für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in typischen Verhinderungsfällen wie beispielsweise Vorlesungszeiten und Dienstreisen sowie bei Krankheit von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen erheblich leichter machen“, begründete der Brensbacher CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Frank Volz den Antrag.

Gemeindeverbandsvorsitzender Uwe Schacher ergänzte: „Zusätzlich sind die 2020 im Landtag beschlossenen Corona-Sonderregelungen zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit Ende März 2021 ausgelaufen. Das heißt, trotz seit April 2021 ständig steigender Infektionszahlen können keine demokratisch legitimierten Entscheidungen in kleinerer Runde oder per Telefonkonferenz gefällt werden.“ Schacher sieht mit dem Auftreten neuer Sars-CoV-2-Varianten wie Delta oder Omikron erneut die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter im Rentenalter als besonders gefährdet an, da Infektionen trotz vollständigem Impfschutz weiter möglich sind.

Aus den oben genannten Gründen sehen Schacher und Volz sogar die Möglichkeit einer Diskriminierung bestimmter Gruppen von Mandatsträgern, da es eben trotz aller Motivation, der Pflicht zur Freistellung und des Bewusstseins, dass die richtigen Entscheidungen von jeder einzelnen Stimme abhängen, nicht jedem gewählten Vertreter immer möglich ist, an allen Sitzungen persönlich teilzunehmen. Sie sind sich einig, dass – wenn man das Thema Digitalisierung ernst nimmt – es der Anspruch der CDU als moderne Volkspartei der Mitte sein muss, die inzwischen überall vorhandenen und im Geschäftsleben weithin genutzten technischen Voraussetzungen in der kommunalen Sitzungspraxis zu implementieren.

Das bayerische Vorbild eröffnet den Kommunen und Landkreisen die Möglichkeit hybrider Sitzungen, d. h. dass ein Teil der gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger per Videoschaltung an den Gremiensitzungen teilnimmt. Gleichzeitig werden die Kommunen und Landkreise aber auch selbst in die Pflicht genommen, d. h. sie müssen die für sie selbst passende Regelung finden, beispielsweise zur Mindestanzahl der physisch anwesenden gewählten Vertreterinnen und Vertreter.

„Eine Anpassung der Mandatsausübung in den ehrenamtlich tätigen kommunalen Körperschaften an die Möglichkeiten und Erfordernisse der heutigen Zeit wird diese Tätigkeit entscheidend vereinfachen“ stellten beide fest und fügten abschließend hinzu, dass sie sich vom Wegfall der genannten Hinderungsgründe auch mehr Bereitschaft zur demokratischen Mitarbeit und ein generell höheres Interesse bzw. eine höhere Teilhabe aus der Bürgerschaft erhoffen.