Einladung zur Kundgebung: 30 Jahre Deutsche Einheit

Karlheinz Pape auf Pixabay

Zum 30. Mal jährt sich die Wiedervereinigung unseres Vaterlands; mit Wirkung vom 3. Oktober 1990, dem Tag der deutschen Einheit, wurde im Einigungsvertrag zwischen beiden deutschen Staaten die Geltung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik geregelt. Damit endete der fast 50 Jahre dauernde Zustand der deutschen Teilung, der seine Ursache im vom Größenwahn der Nazis unter Hitler verursachten zweiten Weltkrieg hatte und der im sich später folgenden Kalten Krieg zwischen den Machtblöcken in Ost und West manifestierte. Damit endete aber auch der nach Nazi-Deutschland zweite Unrechtsstaat auf deutschem Boden, der seine Bürgerinnen und Bürger mit Mauer, Grenzzaun und Todesstreifen die Reisefreiheit verwehrte, Andersdenkende ausspähte und schlimmer noch, diese mit einer ganzen Methodenbandbreite von Einschüchterung über Drangsalierung und Zersetzung bis hin zu langjähriger Haft bekämpfte.

Am 2. Oktober 2020, dem Vorabend des Tags der Deutschen Einheit, wollen wir ab 19 Uhr dieses besondere Ereignis mit einer Kundgebung feiern, die am Gemeindezentrum in der Ezyer Straße beginnen und auf dem Professor-Eduard-Anthes-Platz in der Brensbacher Ortsmitte enden soll.

Neben Grußworten von Gästen aus Nah und Fern, wie z. B. unserer Abgeordneten aus den verschiedenen Parlamenten, stehen als Redner bereits fest:

  • Uwe Schacher, Gemeindeverbandsvorsitzender der CDU Brensbach
  • Eric Eiben, JU Gersprenztal
  • Kevin Schmauß, Kreisvorsitzender der CDU Odenwaldkreis
  • Dr. Frank Volz, Fraktionsvorsitzender der CDU Brensbach in der Gemeindevertretung

Das vollständige Programm wird in Kürze hier und auf unserer Veranstaltungsseite auf Facebook veröffentlicht.

Wir freuen uns auf ein fröhliches schwarz-rot-goldenes Beisammensein zur Feier von Demokratie und freier Selbstbestimmung der Völker.

Ihre CDU Brensbach

 

Hinweis:
Während der gesamten Veranstaltung gelten Corona-bedingt natürlich die üblichen Abstands- und Hygieneregelungen, inklusive des Tragens von Alltagsmasken. Außerdem können wir in Zeiten der Pandemie keine Speisen und Getränke bereitstellen.

 

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